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06.11.03

BayObLG vor der Abschaffung

Wie die Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung heute berichtet, plant die bayerische Landesregierung im Zuge drastischer Sparmaßnahmen in der kommenden Legislaturperiode die Abschaffung des Bayerischen Obersten Landesgerichts. Von der Möglichkeit, nach §§ 8 ff. EGGVG ein Oberstes Landesgericht einzurichten, hatte Bayern bislang als einziges Bundesland Gebrauch gemacht.

J.Notholt (22:08) | Link | Juristische Meldungen
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