BayObLG vor der Abschaffung
Wie die Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung heute berichtet, plant die bayerische Landesregierung im Zuge drastischer Sparmaßnahmen in der kommenden Legislaturperiode die Abschaffung des Bayerischen Obersten Landesgerichts. Von der Möglichkeit, nach §§ 8 ff. EGGVG ein Oberstes Landesgericht einzurichten, hatte Bayern bislang als einziges Bundesland Gebrauch gemacht.
J.Notholt (22:08)
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