30.06.05
BayObLG hat fertig
Gemäß § 1 i. V. m. § 10 II BayObLGAuflG tritt morgen die Aufhebung des Art. 1 BayGerOrgG u. a. in Kraft. Ich bin gespannt, ob die Website des Gerichts morgen offline geht (telefonisch war jedenfalls schon niemand mehr erreichbar) und was aus www.bayoblg-freunde.de wird.
(siehe auch LAWgical vom 06.11.04)
Ralf Zosel (16:43)
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Schade...
BayObLG-Entscheidungen herauszusuchen hatte irgendwie immer etwas. OLG, BGH und BVerfG hin und her, die Urteile des BayObLG zu lesen hat immer ein bisschen Spass gemacht.
Die Website des BayObLG gibts noch, hurra! :-)
Vielleicht gehen die davon aus, daß es in nicht allzu langer Zukunft wieder neu eingerichtet wird. Ist ja alles schonmal da gewesen...;-I