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30.06.05

BayObLG hat fertig

Gemäß § 1 i. V. m. § 10 II BayObLGAuflG tritt morgen die Aufhebung des Art. 1 BayGerOrgG u. a. in Kraft. Ich bin gespannt, ob die Website des Gerichts morgen offline geht (telefonisch war jedenfalls schon niemand mehr erreichbar) und was aus www.bayoblg-freunde.de wird.

(siehe auch LAWgical vom 06.11.04)

Ralf Zosel (16:43) | Link |
Kommentare

Schade...

BayObLG-Entscheidungen herauszusuchen hatte irgendwie immer etwas. OLG, BGH und BVerfG hin und her, die Urteile des BayObLG zu lesen hat immer ein bisschen Spass gemacht.

Jan (01.07.05 01:03)

Die Website des BayObLG gibts noch, hurra! :-)
Vielleicht gehen die davon aus, daß es in nicht allzu langer Zukunft wieder neu eingerichtet wird. Ist ja alles schonmal da gewesen...;-I

Hubert (02.06.06 12:24)