Mittwoch, 19. September 2012
Warum sich Juristen mit Standards für ihre Produkte befassen sollten
ECLI – Warum und Wie?
Der Arbeitskreis zeigt die sich ergebenden Rechercheprobleme bei der Suche nach Entscheidungen innerhalb der EU. Nicht nur Sprache, sondern auch die unterschiedlichen Entscheidungsbezeichnungen in den Ländern erschweren die Suche. Eine Lösung der Probleme bietet die ECLI, welche jede Entscheidung mit einer unverwechselbaren Seriennummer ausstattet und so gezielt auffindbar macht. Die Niederlande stehen kurz vor der Einführung. In Deutschland ist die Einführung in einem Rahmen von 3-5 Jahren geplant. Entwürfe für eine deutsche ECLI liegen vor und könnten auf verschiedene Weise realisiert werden. In NRW wären die meisten für ECLI benötigten Daten schon vorhanden, so dass es mit technisch geringem Aufwand umsetzbar wäre.
ELI (European Legislation Identifier)
ELI soll ergänzend zu ELIC und auf freiwilliger Basis die europaweite Recherche von Normen anhand einer unverwechselbaren Identifikationsnummer zur Normendokumentation erreichen- steckt aber bisher noch in den Kinderschuhen.
Das LAWgical-Team dankt Yvonne Paulus für ihren Bericht.
Dr. Wilfried Bernhardt, Staatssekretär im Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Europa, referierte zum Thema E-Justice-Kompetenz in Ausbildung und Beruf. Er ging darauf ein, was E-Justice beinhaltet, sowie auf die bisherigen Fortbildungsangebote und zukünftige Fortbildungsmöglichkeiten bei verschiedenen Gruppen, beispielsweise bei den Anwendern, den Führungskräften, den Projektgruppen, Prozess- und Systemanalytikern sowie Richtern und Staatsanwälten.
Das LAWgical-Team dankt Sandra Schappert für ihren Bericht.
Herr Wienfried Hühn eröffnete seinen Vortrag indem er das Vergaberecht im Allgemeinen erklärte. Das Vergaberecht findet seine Grundlagen im Haushaltsrecht und ab einem bestimmten Schwellwert im Eu- Recht. Er erläuterte die Voraussetzungen und die Ausschlussgründe einer Vergabe. dies verdeutlichte er an Hand von Fallbeispielen.
Herr Fabian Hodouschek legte seinen Schwerpunkt auf " sensible Beschaffungen". Es gibt Bereiche die von größter Bedeutung sind wie z.B. die Verteidigung. Es ist nicht möglich die Leistung von Produkten mit Sicherheit zu prüfen, da sie aus einer langen Lieferkette stammen. Deshalb wird der Fokus auf das Unternehmen gelegt. Die Vertrauenswürdigkeit eines Unternehmen gibt Auskunft über das Produkt.
Das LAWgical-Team dankt Maheshika Becker für ihren Bericht.
Der Referent Herr Oliver Sabel stellte den Gesetzesentwurf zur Einführung der elektronischen Akte im Strafrecht vor. Mit diesem Gesetzesentwurf soll die Arbeit erleichtert werden. Es soll ein einheitliches System entsteht. Dabei sollen die elektronischen Akten auch gesichert werden vor unbefugten Dritten. Die Aufbewahrung ist für eine längere Zeit möglich. Jedoch nach einer bestimmten Frist sind diese Akten zu löschen.
Das LAWgical-Team dankt Maheshika Becker für ihren Bericht
Patrik Wagner, Regierungsdirektor beim Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa, beschrieb in seinem Vortrag “ Warum auf die elektronische Post warten: Der E-Postausgang” die Bemühungen der hessischen Justiz den elektronischen Postausgang zum Standardversendeprozess zu machen. Dabei zeigt er die Entwicklungen seit Ende 2007 auf. Im Detail wurde das Konzept des initiativen elektronischen Rechtsverkehrs der Justiz erläutert, welcher noch im Herbst 2012 in einem Pilotprojekt eine Erweiterung auf die allgemeinen Postausgänge bei einem Landgericht erfahren soll.
Das LAWgical-Team dankt Christopher Killer für seinen Bericht.
Holger Hofmann, Referatsleiter in der Abteilung Informationstechnik, Organisation, Bau und Justiz-Controlling im Hessischen Ministerium der Justiz, für Europa und Integration, referierte über die notwendigen technischen Voraussetzungen sowie die bereits eingesetzten Technologien zur Steigerung der Mobilität im Arbeitsalltag der Justizberufe. Dabei wurde anhand des Modellprojekts "Arbeitszeitflexibilisierung und Telearbeit für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger", das gegenwärtig an zwei hessischen Gerichten durchgeführt wird, beschrieben, welche weiteren Schritte hin zu mehr Mobilität bereits möglich und weiterhin geplant sind. Als wesentliche technische Hilfsmittel zur Förderung der Mobilität und Flexibilisierung wurden unter anderem die Arbeitsplatzvirtualisierung, VPN-Lösungen sowie Bootsticks genannt und näher erläutert.
Das LAWgical-Team dankt Christopher Killer für seinen Bericht
Dr. André Vollmer, Referent und IT-Leiter beim Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW), stellte in seinem Vortrag “ Cloud-Computing - Erfahrungen” in der Bund-Länder-Kommission die wesentlichen Grundlagen und Funktionsweisen des Cloud-Computing vor. Weiter wurden die Vorteile Cloud-basierter Systeme aufgezeigt und die Probleme einzelner Umsetzungen beschrieben.
Das LAWgical-Team dankt Christopher Killer für seinen Bericht
Donnerstag, 13. September 2012
Ralf Bendrath (Stabsmitglied von MEP Jan Philipp Albrecht, Grüne Fraktion des Europaparlaments) und Dr. Marie-Theres Tinnefeld (Professorin an der HAW München) stellten den aktuellen Verordnungsentwurf der EU-Kommission zum Datenschutz einschließlich seiner Genese vor und diskutierten ihn anschließend mit dem Publikum. Dabei wurden vor allem die Abweichungen zur Datenschutzrichtlinie von 1995 herausgestellt und auch die demokratietheoretischen Fragen angesprochen, die dieses erste große Vorhaben seiner Art zur Vollregulierung eines sehr weit gespannten Bereichs aufwirft.
Im Einzelnen wurde u.a . auf folgende Neuerungen gegenüber der bisherigen Rechtslage eingegangen (wobei der Rechtssetzungsprozess zwischen Europaparlament, Rat und Kommission noch Änderungen bewirken wird): Das „right to be forgotten“ gegenüber datenspeichernden Stellen; die Maßgaben „privacy by design“ zur datensparsamen Ausgestaltung von Datenverarbeitungsverfahren und „privacy by default“ zur Verpflichtung der Betreiber, datenschutzfreundliche Standardeinstellungen von Portalen und Nutzerschnittstellen vorzusehen; Klarstellungen zu Begriffen wie der „ausdrücklichen Einwilligung“ und der „Datensparsamkeit“; einen neuen speziellen Kinderdatenschutz; die angedachte Drittstaatenregelung, die auch außerhalb der EU sitzende Stellen der Verordnung unterwirft, sofern sie Daten von EU-Bürgern verarbeiten, und einiges mehr.
Anschließend wurde diskutiert, inwiefern die geplante Regelung durch Verordnung und die damit verbundenen Befugnisse der EU-Kommission grundrechtsdogmatisch zulässig sind, insbesondere vor dem Hintergrund der Gewaltenteilung. Auch angesprochen wurden die möglichen Auswirkungen auf die Justizen der Mitgliedsstaaten und die Frage, ob hier ein in Kauf zu nehmender Verlust der Diversität der Europäischen Verwaltungskulturen droht. In der Diskussion kam der Vorschlag, auch individuelle Schadenersatzansprüche bei Datenschutzverstößen in Betracht zu ziehen, um die Verantwortlichen nicht nur durch (nach dem VO-Entwurf höhere) Bußgelddrohungen zu rechtskonformem Verhalten zu bewegen. Der Arbeitskreis endete mit dem Appell, dass die von den EU-Organen angestrebte Harmonisierung auf hohem Niveau erfolgen sollte.
Das LAWgical-Team dankt John Hendrik Weitzmann für seinen Bericht
Michael Grupp hielt einen Kurzvortrag zu „Effizienz vs. Transparenz - Haftungsrisiken bei mächtigen Rechtsinformationssystemen“ und stellte das Problem vor, dass voraussichtlich schon in wenigen Jahren mächtige technische Unterstütztungssysteme auch für die Arbeit von Juristen zur Verfügung stehen werden, dabei jedoch unklar ist, wie die sie bedienenden Juristen bei Funktionsfehlern Regress beim Hersteller nehmen können sollten. Die Produkthaftungsregeln scheiden meist aus, da sie auf die dann zu erwartenden reinen Vermögensschäden nicht anwendbar sind. Die Runde diskutierte ähnlich gelagerte Konstellationen beim Einsatz von Finanzprüfungssoftware und dem Einsatz von Fly-by-wire-Systemen in Flugzeugen. Letztlich, so das Ergebnis, könnte wohl derzeit nur mit einer Garantiehaftung und entsprechenden Versicherungen gearbeitet werden.
Daniel Dingeldey berichtete vom ICANN-Prozess zur Einführung neuer Top Level Domains (gTLD) und den drei Möglichkeiten, die zum Schutz der Interessen von Markeninhabern und der Allgemeinheit bestehen. Als problematisch wurde identifiziert, dass große Konzerne bei den Bewerbungen im Vorteil sind und anschließend nach Gutdünken über die ihnen zugeteilten neuen TLDs verfügen können. Zum einen wurde diskutiert, wie attraktiv und sinnhaft die neuen Domains (aus Sicht verschiedener Beteiligter) überhaupt sein werden und ob neben einer wettbewerbsrechtlich relevanten Verzerrung des Zugangs zu generischen Begriffen bei TLDs wie .book oder .store auch das Freihaltungsinteresse der Allgemeinheit hier ausreichend berücksichtigt wurde und wird.
Dr. Frank Thiele, zertifizierter Sachverständiger, Datenschutzbeauftragter und Unternehmer lenkte den Blick auf „Zertifizierte nach DIN EN ISO/IEC 17024 - Sachverständige 2. Klasse“. Er berichtete, dass die zertifizierten Sachverständigen häufig vor Gericht deutlich weniger nachgefragt werden als die z.B. auf IHK-Listen geführte bestellten Sachverständigen, und regte Diskussion dazu an, wie dies zu ändern sei. Es entspann sich eine Debatte darüber, ob in der – grundsätzlich parallel zur Zertifizierung möglichen – öffentlichen Bestellung nach Deutscher Spielart mglw. eine europarechtswidrige Wettbewerbsverzerrung liegen könnte. Auch wurde hinterfragt, inwiefern Zertifizierung und Bestellung inhaltlich tatsächlich unterschiedlich sind, nachdem hinsichtlich letzterer inzwischen keine Altersgrenzen mehr existieren und auch Zertifizierte ggf. im Prozess vereidigt werden könnten. Letztlich, so das Fazit, könne eine Änderung der gerichtlichen Praxis zur Auswahl der Sachverständigen über eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit der betreffenden Verbände und eine gesetzliche Gleichstellung de lege ferenda erreicht werden.
Das LAWgical-Team dankt Hendrik Weitzmann für seinen Bericht
In der Veranstaltung „ Gesetzesvorhaben zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs und des E‑Government – auf der Zielgeraden“ stellten die beiden Referenten, Herr Dr. Ralf Köbler für die „Bundesratsinitiative“ und Herr Dr. Christian Meyer-Seitz für das BMJ, den jeweiligen Entwurf zum Gesetz zum elektronischen Rechtsverkehr vor. Der Schwerpunkt lag hierbei auf den Gemeinsamkeiten und Unterschieden der beiden „konkurrierenden“ Gesetzesentwürfen. Die Unterschiede verdichten sich vor allem im Bereich der konkreten Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in die Praxis.
Anschließend stellte Frau Keller-Herder den Entwurf eines E-Governmentgesetzes vor. Dieses soll in erster Linie dem Bürger den Zugang und die Kommunikation mit den Behörden erleichtern.
Das LAWgical-Team dankt Dominic Broy für seinen Bericht.
Der Referent Herr Carsten Schürger und Herr Michael Kersting stellten ihr Projekt die Ergonomie der Elektronische Akte vor. Die elektronische Akten sind weit verbreitet aber nicht jeder benutzt diese. Es soll noch vereinfachter werden damit die Benutzung der e-Akte selbstverständlich werden Es wurde ein Prototyp eines System vorgestellt, die auch bei einem Tablet funktioniert. Dieses System ist einem Papier angenähert; man kann farblich unterstreichen und mit einem elektronischen Stift reinschreiben. Des Weiteren wurden noch hilfreiche Apps vorgestellt die das Ganze mobil machen.
Das LAWgical-Team dankt Frau Maheshika Becker für ihren Bericht
Die Referentin Frau Dr. Susanne Wigard und Frau Natalie C. Nickel stellten das Projekt e-Codex vor.
E- Codex soll den grenzübergreifenden Datenaustausch ermöglichen. Mehr als 20 europäischen Staaten sind in diesem Projekt beteiligt aber die Anzahl steigt kontinuierlich.
Die Vorteile dieses Projekt sollen den Unternehmern und den einfachen Bürger zu Gute kommen. Man versucht die verschiedenen Rechtssysteme in einem europäischen Justizportal zusammen zu fassen.
Das LAWgical-Team dankt Maheshika Becker für ihren Bericht
Die Referenten Prof. Dr. Michael Hassemer und Prof. Dr. Rolf Schwartmann befassten sich in ihrem Vortrag mit der Frage, wie es nun nach dem Ende von Acta weitergehen soll. Die Probleme, die mit Acta gelöst werden sollten bestehen noch weiterhin. Prof. Dr. Schwartmann bezog sich in seinem Vortrag auf die verfassungsrechtlichen Grundlagen des geistigen Eigentums. Prof. Dr. Hassemer dagegen bezog sich dagegen auf die Beziehung zwischen dem Mensch und seinem Werk.
Das LAWgical-Team dankt Ineke Bronder für ihren Bericht
Pünktlich um 13 Uhr eröffnete der Geschäftsführer der Europäischen EDV-Akademie des Rechts den Arbeitskreis und begrüßte Referenten und Zuhörer. Daniela Freiheit gab sodann einen kurzen Überblick über den Elektronischen Rechtsverkehr und wies auf die Komplexität der Materie hin.
Herr Dr. Rieck (Goethe-Universität Frankfurt a.M.) stellt eine Studie zur Akzeptanz des Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV), die im Auftrag des Hessischen Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa in Auftrag gegeben wurde, vor. Nach kurzer Bestandsaufnahme zeigt er auf, welche Informationsdefizite bei der Durchsetzung des ERV noch behoben werden müssen. Er legt die Vorgehensweise bei der Erstellung der Studie dar und bespricht zunächst die Überlegungen zu den Gründen für die Nichtbenutzung des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP). Der Referent geht auf die subjektive Sicht der interviewten Rechtsanwälte unter Darlegung der Zusammensetzung der Gruppe aus Nutzern, Nichtnutzern und ehemaligen Nutzern sowie demographischer Gesichtspunkte ein. Auf Nachfrage weist er darauf hin, dass das Verhalten und die Sicht des einzelnen Anwalts untersucht wurde, nicht die Kanzleipraxis. Ferner widmet er sich Nutzungsabsichten differenziert nach Nutzern und Nichtnutzern. Als frappierendes Ergebnis der Umfrage präsentiert er, dass Nichtnutzer eine optimistischere Sicht auf die Erzielung von Zeitersparnissen sind, als die Nutzer selbst, die ganz überwiegend das EGVP mit Mehraufwand verbinden. Ein ähnliches Ergebnis zeigt sich in Bezug auf Kostenersparnisse. Nach einem Blick auf die Beweggründe zur Nutzung des EGVP werden die wichtigsten Kritikpunkte besprochen. Um eine breitere Nutzung zu generieren schlägt er vor, die Vorteile des EGVP deutlicher in den Vordergrund zu stellen.
Elektronischer Rechtsverkehr in der anwaltlichen Praxis ist das Thema des Vortrages von Herrn Rechtsanwalt Volk, Beauftragter des Vorstandes des Deutschen Anwaltsvereins für eJustice. Er stellt heraus, dass der Elektronische Rechtsverkehr entgegen der Ansicht vieler Berufsträger sehr wohl Kosten- und Zeitersparnis bringen kann. Dies erfordert aber technische und organisatorische Umstellungen des traditionellen Arbeitsablaufs insbesondere im Hinblick auf das enorme Haftungsrisiko des Rechtsanwalts. Er stellt zunächst die technischen Voraussetzungen vor und weist darauf hin, dass die wesentlichen Komponenten regelmäßig in den Kanzleien bereits vorhanden ist. Neben der redundanten Anschaffung einer Signaturkarte nebst geeignetem Kartenleser ist die Anpassung der kanzleiinternen Ordnerstruktur eine zu leistende Arbeit. Der Referent bittet nachdrücklich darum, die Handhabbarkeit der EGVP-Anwendung in den Anwaltssoftware-Angeboten zu verbessern. Sodann geht er auf die Anforderungen an die elektronische Aktenführung unter besonderer Berücksichtigung der Digitalisierung analog eingehender Nachrichten ein. Ausführlich beschreibt er die notwendigen Schritte zum Versand eines Schriftsatzes nebst Anlagen.
Im Anschluss referierte Herr Bertram (Software+Service Legal Gruppe der Wolters Kluwer Deutschland GmbH) zu den Fortschritten im Bereich des ERV am Beispiel des hauseigenen Produkts AnNoText. Er macht darauf aufmerksam, dass die Verwendung des EGVP innerhalb der Anwaltssoftware ganz insbesondere Probleme mit der Validierung des Empfängers gibt. Er spricht sich für die Einführung eines bundesweiten Webservice aus, der die Erreichbarkeit der Gerichte aktuell erkennen lässt. Er führt die Signaturmöglichkeit mittels eingescannter, einfacher und qualifizierter Signatur innerhalb der Anwaltssoftware vor. Des Weiteren geht er auf die Integration eines Forderungsmanagement-Moduls ein. Mit den Teilnehmer diskutiert wird die Problematik der Einbindung der EGVP-Anwendung in die Anwaltssoftware über die zur Verfügung stehende Schnittstelle insbesondere im Hinblick auf das Fehlen einer integrierbaren Lösung, die auch eine Versandnachricht für die Anwaltssoftware lesbar generiert. Im Folgenden beleuchtet er die Software TriNotar. Auch hier erörtert er den Status Quo und betrachtet die Referenzanwendungen EGVP und XNotar. Besonders wird auf die Problematik der fehlenden Kenntnisse und das ungünstige Design der Referenzanwendungen im Hinblick auf die Integrierbarkeit und die Einbindung in einen Kanzleiworkflow hingewiesen. Es entspann sich eine Diskussion um die Kommunikation zwischen Softwareanbietern und Justiz.
Im Rahmen des EDV-Gerichtstages 2012 finden erstmals offene Arbeitskreise nach Art eines Barcamps statt. Der offene Arbeitskreis zum Thema "Mobility" wurde von Ralf Zosel moderiert.
Peter Falk, EDV-Sachverständiger bei Fujitsu Technology Solutions, referierte zum Thema "Ersetzendes Scannen" Er gab einen Überblick über die geplante Richtlinie zum Digitalisieren von Papier.
Volker Andreae, Dipl. Betriebswirt bei der LECARE GmbH, sprach über die Akte auf mobilen Endgeräten, die Zeiterfassung und die verschiedenen Möglichkeiten des Hostings.
Frieder Engstfeld, Berater bei Computacenter AG & Co oHG, referierte über die "eAkte2Go". Die Akte soll am Arbeitsplatz, unterwegs und beispielsweise bei Verhandlungen und in Sitzungssälen verfügbar sein. Eine Herausforderung dabei wird die Datenbereitstellung und die
App-Programmierung sein.
Kristina Wiegleb, Consultant bei der Hewlett-Packard GmbH, gab einen Überblick über die elektronische Grundakte (elGA) in Grundbuchämtern
und die Grundbuchamtsreform.
Steffen W. Schilke, Projektmanager bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung, sprach über die Aufbewahrung und Archivierung von
elektronischen Akten sowie über Aufbewahrungsfristen.
Das LAWgical-Team dankt Sandra Schappert & Ineke Bronder für ihren Bericht
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