Die Einführung des Europäischen Mahnverfahrens
Referent: Herr Dr. Kunz, Amtsgericht Wedding
Das Europäische Mahnverfahren wird zum 12.12.2008 aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates in allen Mitgliedsstaaten (mit Ausnahme von Dänemark) eingeführt werden. Es dient der Vereinfachung und Beschleunigung der Durchsetzung unbestrittener Geldforderungen in grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Für dieses Verfahren entwickeln die Justizverwaltungen von Deutschland und Österreich in Zusammenarbeit mit IBM gemeinsam eine IT-Lösung. Ziel ist es, die Pilotanwendung zentral zu entwickeln und danach möglichst viele weitere Mitgliedsstaaten als Projektpartner zu gewinnen. So haben auch bereits weitere Länder ihr Interesse an der sich in der Entwicklung befindenden Version bekundet.
Sowohl Herr Dr. Kunz als auch Herr Dr. Schneider, der als Vertreter des Österreichischen Justizministeriums zugegen war, hoben insbesondere die gute Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Projektpartnern hervor.
Einmal registriert, von allen akzeptiert –SAFE (Secure Access to Federated E-Justice)
Referenten: Herr Ehrmann, Justizministerium Baden-Württemberg und Herr Wöhrmann, Oberlandesgericht Düsseldorf
Die Bedeutung des elektronischen Rechtsverkehrs hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen und wird sich auch noch weiter ausweiten. Zu nennen sind hier insbesondere das elektronische Handelsregister und das elektronische Grundbuch. Während einige Auskunftsportale freie Einsicht bieten, ist teilweise eine Registrierung des Nutzers erforderlich. Da bisher jedem e-Justice-Verfahren ein eigener Authentisierungs- und Identifizierungsdienst zu Grunde liegt, stellt sich mehr und mehr die Frage nach einem standardisierten Datenaustausch. Aus diesem Grund wurde von der Justizministerkonferenz das Deutschland-Online Projekt S.A.F.E. – Secure Access to Federated E-Justice/E-Government – initiiert. Ziel dieses Projektes ist es, künftig eine einzige Registrierung für die Nutzung der unterschiedlichen Datenbanken ausreichen zu lassen.
Herr Ehrmann und Herr Wöhrmann erläuterten die Entwicklungsgeschichte des zentralen Dienstes SAFE sowie dessen Funktionsweise anhand von Beispielen und wiesen auf die Möglichkeit hin, sich an den Ständen von Dataport und Bremen Online Services auf dem EDV-Gerichtstag Showcases anzusehen.
Kommunikationsplattform „forumSTAR“
Referenten: Herr Hosp, Bayerisches Staatsministerium der Justiz und Herr Dr. Zeitz, Fa. EDS
Gerichte und Staatsanwaltschaften kommunizieren mit vielfältigen Partnern, sowohl justizintern zwischen verschiedenen Justizbehörden als auch mit anderen Behörden, Portalen, Rechtsanwälten und Notaren. Diese Kommunikation findet mehr und mehr auf elektronischem Wege statt. Die Kommunikationsplattform forumSTAR verfolgt den Zweck, die dabei anfallenden Verarbeitungsprozesse zu optimieren und gleichzeitig eine für alle Fachverfahren nutzbare Infrastruktur für den elektronischen Rechtsverkehr zu schaffen.
Die Referenten Herr Hosp und Herr Dr. Zeitz erläuterten die Vorteile des neuen Verfahrens anhand eines Beispiels, nämlich dem Verfahren nach Einlegung eines Widerspruchs gegen einen Mahnbescheid durch den Antragsgegner. Bei der Abgabe der Sache durch das Mahn- an das zuständige Prozessgericht wird ein erheblicher Datenaustausch notwendig. Das schnellere elektronische Verfahren besitzt gegenüber dem Postweg eine geringere Fehleranfälligkeit. Hingewiesen wurde auf die Möglichkeit, sich am Stand von Siemens auf dem EDV-Gerichtstag einen Showcase anzusehen.
Das LAWgical-Team dankt Katharina Leonhardt für ihren Bericht
Kommentare